Informationen zum Übertrittsverfahren in Jahrgangsstufe 4 in 2020
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
angesichts der raschen Ausbreitung des Coronavirus ist seit dem
16.03.2020 bayernweit auch der Unterrichtsbetrieb an den Grundschulen bis zum Ende der Osterferien eingestellt.
Ich danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie das Lernen daheim, das die Grundschullehrkräfte sehr verantwortungsbewusst vorbereiten und umsetzen, engagiert unterstützen.
Da von der Einstellung des Schulbetriebs auch das Übertrittsverfahren betroffen ist, ist es mir ein besonderes Anliegen, Sie bereits heute über notwendige Änderungen zu informieren. Diese gelten ausschließlich für den Fall, dass der Unterricht am 20.04.2020 wieder aufgenommen werden kann.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir im Vorfeld auch unter Berücksichtigung der zeitlichen Rahmenbedingungen sehr sorgfältig abgewogen haben, welche Maßnahmen erforderlich sind, um für Ihr Kind
auch in einer aufgrund des Coronavirus völlig neuen Situation faire Bedingungen im Übertrittsverfahren zu garantieren,
aber auch den von Ihnen zu Recht erwarteten gut organisierten Unterrichtsbeginn in Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2020/2021 sicherzustellen.
Daher gilt für den Fall des Unterrichtsbeginns am 20.04.2020 für das Übertrittsverfahren im Jahr 2020:
Wie bisher erhält Ihr Kind ein Übertrittszeugnis, das
feststellt, für welche Schulart das Kind geeignet ist,
für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule notwendig ist.
Darüber hinaus gilt für das Schuljahr 2019/2020 Folgendes:
1. Übertrittszeugnis
Ihr Kind erhält das Übertrittszeugnis am 11.05.2020. Damit schöpfen wir den maximal möglichen Zeitpunkt aus und stellen insbesondere sicher, dass die für einen reibungslosen Beginn des Schuljahres 2020/2021 notwendige Personalplanung an den weiterführenden Schulen noch rechtzeitig erfolgen kann.
Das Übertrittszeugnis enthält o ausschließlich Ziffernnoten in den für den Übertritt maßgeblichen
Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht
(HSU), o keine Ziffernnoten in allen übrigen Fächern, o keine Aussagen zur Lernentwicklung im jeweiligen Fach, o Aussagen zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten, o ein Beratungsangebot der Grundschule für den Bedarfsfall, o die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und
HSU, o eine Aussage, für welche Schulart das Kind geeignet ist.
2. Probearbeiten
Grundlage für das Übertrittszeugnis sind die bis zum 13.03.2020 – dem letzten Tag vor der bayernweiten Einstellung des Unterrichtsbetriebs – erzielten Noten. In die Jahresfortgangsnote gehen daher zunächst alle Noten ein, die Ihr Kind bis einschließlich 13.03.2020 erzielt hat.
Eine aktuelle Notenübersicht stellt Ihnen die Klassenlehrkraft Ihres Kindes schriftlich zur Verfügung.
Ihr Kind muss, wenn der Unterricht wieder aufgenommen wird, bis zum Übertrittszeugnis keine weiteren verpflichtenden Probearbeiten mehr schreiben.
Die Schule bietet jedoch in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU jeweils noch eine Probearbeit an. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Sie entscheiden, o ob und ggf. in welchem Fach bzw. in welchen Fächern Ihr Kind die
Probearbeit mitschreibt, o nach Bekanntgabe der Note, ob diese in die Übertrittsnote einfließt.
Der aktuelle Leistungsstand Ihres Kindes kann sich dadurch nicht verschlechtern, wohl aber verbessern.
3. Zeitlicher Rahmen
Für die noch abzuhaltenden Probearbeiten schöpfen wir den maximal möglichen Zeitrahmen aus. Dabei berücksichtigen wir auch, dass Ihr Kind nach der Phase des Lernens zuhause evtl. einige Tage braucht, um sich wieder an das reguläre Schulleben zu gewöhnen.
o Woche 1 (20.04. – 24.04.): In Woche 1 wiederholen, üben und sichern die Kinder Inhalte in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU. Die Probearbeiten für die Wochen 2 und 3 kündigt die Lehrkraft mindestens eine Woche vorher an. In einer Woche sollen nicht mehr als zwei Probearbeiten stattfinden.
o Wochen 2 und 3 (27.04. – 30.04. bzw. 04.05. – 06.05.): Ihr Kind nimmt an einer, zwei oder drei Probearbeiten auf freiwilliger Basis teil. Sie entscheiden nach Herausgabe der Probe, ob die erzielte Note in die Gesamtnote einfließen soll. Inhalt der Probearbeit ist
nur, was (ggf. auch vor der Einstellung des Schulbetriebs) unterrichtlich behandelt und ausreichend gesichert ist.
4. Anmeldetermin und Probeunterricht an weiterführenden Schulen
Kinder, die den für einen Übertritt erforderlichen Notendurchschnitt (Realschule: 2,66; Gymnasium: 2,33) nicht erreichen, können am Probeunterricht teilnehmen.
Die Anmeldetermine für den Besuch einer Realschule oder eines Gymnasiums haben wir im Rahmen des maximal Möglichen verschoben.
Die Anmeldung erfolgt im Zeitraum 18.05. – 22.05.2020.
Der Probeunterricht an den Realschulen und Gymnasien findet vom
26.05. – 28.05.2020 statt.
Sehr geehrte Eltern, ich hoffe ich konnte Ihnen darlegen, dass die getroffenen Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht nur notwendig sind, sondern insbesondere auch faire Übertrittsbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eröffnen.
Für Ihr großes Engagement, mit dem Sie die derzeitige Notwendigkeit des
Lernens zuhause bestmöglich unterstützen, danke ich Ihnen sehr herzlich!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Michael Piazolo